Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die seitens des Käufers ausdrücklich anerkannt werden. Alle Änderungen und Nebenabreden müssen schriftlich von uns bestätigt sein.
1. Angebot
Die in unserem Angebot aufgegebenen Preise, Mengen und Lieferfristen sind freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Mündlich Abmachungen mit unserem Vertreter sind für uns nicht bindend. Wir haften auch nicht für eine Beratung durch unseren Vertreter.
2. Preise
Die Berechnung erfolgt in EURO. Maßgebend für die Ausführung der Aufträge sind die Preise und Zahlungsbedingungen, die am Tage der Lieferung Gültigkeit haben.
3. Lieferung
Die Versandart bleibt uns vorbehalten, wenn nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben ist. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab Werk, und zwar auch dann, wenn der Verkäufer die Ware frachtfrei liefert. Der Abschluss etwaiger Transport- und sonstiger Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen. Krieg, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand sowie alle Fälle höherer Gewalt, durch die wir oder unsere Lieferungen betroffen werden, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Dem Käufer steht uns gegenüber ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung nicht zu. Zum Rücktritt ist der Käufer erst dann berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Im Falle einer Behinderung nach Ziffer 3, Abs. 2 beginnt die Nachfrist erst nach Wegfall des Hindernisses zu laufen. Teilsendungen bleiben vorbehalten. Ist der Käufer mit seiner Zahlung im Rückstand, so erlischt jeglicher Anspruch auf Belieferung, insbesondere auch von später von uns angenommenen Aufträgen.Sollten wir über den Käufer Auskünfte erhalten, die die Ausführung des Auftrages auf Kredit riskant erscheinen lassen, so sind wir berechtigt die Ausführung des Auftrages auch nach bereits erfolgter Annahme abzulehnen oder andere Zahlungsbedingungen zu stellen. Wenn bei Abschlüssen (Sukzessivlieferverträgen) der Käufer bis zum Abschluss der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht abgerufen hat, ist der Verkäufer nach Gewährung einer Nachfrist berechtigt, die gefertigte und bereitgestellte Ware sofort zu berechnen oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten.
4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an der gelieferten Ware das Eigentum vor, solange wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch Zahlungsansprüche gegen den Käufer haben. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns; uns steht das Eigentum oder Miteigentum (§ 947 BGB) an der hierdurch entstehenden neuen Sache zu. Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sache im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung (§ 948 BGB). Die durch Verarbeitung, Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekannt zu geben und uns die erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Wird die gelieferte Ware oder werden die daraus hergestellten Sachen in ein Grundstück eines Dritten eingebaut, derart, dass sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks des Dritten werden, gehen die anstelle dieser Sache tretenden Forderungen des Käufers gegen seinen Abnehmer in Höhe des Einkaufswertes unsrer verbauten Waren auf uns zur Sicherung unserer Forderungen über, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns von erfolgten Pfändungen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist zahlbar – wenn nicht anders vereinbart – innerhalb 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Bei verspäteter Zahlung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung aller Rechte die banküblichen Zinsen berechnet. Falls wir Wechsel oder Schecks annehmen, geschieht dies nur zahlungshalber, bei Wechseln für uns spesenfrei. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlage, Protest usw. Zahlungen, die der Käufer leistet, werden zur Tilgung der ältesten Schulden verwandt. Zurückhaltung von Zahlungen und Aufrechnungen mit Gegenforderungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gründe, sind ausgeschlossen.
6. Mängelrügen
Beanstandungen und Reklamationen finden nur dann unsere Berücksichtungen, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware bei uns geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht der schnellstmöglichen Lieferung einwandfreier Ware in Höhe der von uns als beanstandet anerkannte Warenmenge. Weitere Schadensersatzansprüche entfallen. Die beanstandete Ware ist uns zur Verfügung zu stellen. Das Recht, einen Preisabzug vorzunehmen, steht dem Käufer ohne unser Einverständnis nicht zu. Weist der Käufer einen Schaden nach, der durch verdeckte Mängel der gelieferten Ware verursacht ist, so soll ein Höchstbetrag des entstandenen Schadens den Wert des gelieferten und von uns anerkannten Materials gelten. Solche versteckten Mängel sind uns sofort nach ihrem Auftreten mitzuteilen; nach Ablauf von 6 Monaten nach Eingang der Ware können keine Mängel mehr geltend gemacht werden. Beanstandungen und Reklamationen berechtigen nicht zur Zahlungsverzögerung oder Nichtzahlung der Ware.
7. Verpackungsbedingungen
a. Einfache Papierverpackungen werden nicht berechnet.
b. Holzverschläge und Paletten werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Bei frachtfreier Rücksendung werden 2/3 vergütet.
c. Pappkartons, Holzversteifungen und sonstige Pappumhüllungen werden als Einwegverpackungen zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
d. Für Spezialverpackungen gelten besondere Bedingungen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ablieferungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Bergheim. Unsere obenstehenden Lieferbedingungen sind unter allen Umständen maßgebend und können auch durch Bekanntgabe ihrer eigenen Einkaufsbedingungen nicht abgeändert werden, wenn wir die Änderung nicht schriftlich bestätigen.
Stand März 2014
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